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   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2019 - L 13 SB 4/19   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2019 - L 13 SB 4/19 (https://dejure.org/2019,51976)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.12.2019 - L 13 SB 4/19 (https://dejure.org/2019,51976)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - L 13 SB 4/19 (https://dejure.org/2019,51976)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Herabsetzung eines Grades der Behinderung wegen eingetretener Heilungsbewährung; Kein Anspruch auf Anwesenheit einer Vertrauensperson im Rahmen der Untersuchung beim gerichtlich bestellten Sachverständigen; Beurteilungskompetenz des Sachverständigen für die fachliche ...

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Begutachtung zum Grad der Behinderung ohne Begleitung zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 359
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2009 - L 2 R 516/09

    Annahme der Befangenheit eines zum Sachverständigen bestellten Facharztes für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2019 - L 13 SB 4/19
    Das Gericht darf ihm zwar grundsätzlich Weisungen darüber erteilen (Keller, a. a. O., 12. Aufl. 2017, § 118 Rn. 11m unter Hinweis auf § 404a Abs. 1 Zivilprozessordnung - ZPO; a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. November 2009 - L 2 R 516/09 B - juris Rn. 12 ff.).

    Es ist kein wissenschaftlicher Standard erkennbar, der die Anwesenheit Dritter bei Gutachten der vorliegenden Art vorsieht (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. November 2009 - L 2 R 516/09 B -, juris Rn. 12 ff.; mit Verweis auf Bundesgerichtshof - BGH - Beschluss vom 8. August 2002 - 3 StR 239/02 - NStZ 2003, 101 - sowie weiteren Nachweisen).

    Hierdurch ist Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nicht verletzt, denn die Gewährung rechtlichen Gehörs wird im vorliegenden Zusammenhang ebenso wenig eingeschränkt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. November 2009 - a. a. O.) wie die rechtsstaatlichen Gebote der Gewährleistung effektiven Rechtschutzes und der Sicherstellung eines fairen Verfahrens.

    Insoweit erscheint die Vorgehensweise des Sachverständigen aus der Sicht eines verständigen Beteiligten nicht als unfair (a. A. jedenfalls bei nicht hinreichender Begründung der Entscheidung des Sachverständigen LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Februar 2006 - L 4 B 33/06 SB - juris Rn. 5 ff.), zumal der Kläger durch die Abwesenheit einer Begleitperson an der Geltendmachung seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen gegenüber dem Sachverständigen in keiner Weise gehindert ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. November 2009 - a. a. O.); wäre dies anders, etwa aufgrund der Eigenart seiner Funktionsstörungen, könnte der Sachverhalt anders zu beurteilen sein.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - L 4 B 33/06

    Grundsatz des fairen Verfahrens - rechtliches Gehör - Anwesenheit Dritter bei der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2019 - L 13 SB 4/19
    Dieses nach § 116 SGG bestehende Anwesenheits- und Fragerecht insbesondere bei der Zeugenbeweisaufnahme ist eines der wichtigsten Parteirechte und ein direkter Anwendungsfall des Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Februar 2006 - L 4 B 33/06 SB - juris Rn. 5).

    Insoweit erscheint die Vorgehensweise des Sachverständigen aus der Sicht eines verständigen Beteiligten nicht als unfair (a. A. jedenfalls bei nicht hinreichender Begründung der Entscheidung des Sachverständigen LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Februar 2006 - L 4 B 33/06 SB - juris Rn. 5 ff.), zumal der Kläger durch die Abwesenheit einer Begleitperson an der Geltendmachung seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen gegenüber dem Sachverständigen in keiner Weise gehindert ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. November 2009 - a. a. O.); wäre dies anders, etwa aufgrund der Eigenart seiner Funktionsstörungen, könnte der Sachverhalt anders zu beurteilen sein.

  • OLG Hamm, 03.02.2015 - 14 UF 135/14

    Gerichtlich angeordnete Untersuchung durch psychologischen Sachverständigen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2019 - L 13 SB 4/19
    Der Senat teilt nicht die in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung (Oberlandesgericht - OLG - Hamm, Beschluss vom 3. Februar 2015 - II-14 UF 135/14 - juris Rn. 7), die Hinzuziehung einer Begleitperson müsse zugelassen werden, weil ein medizinisch oder psychologisch zu begutachtender Beteiligter ansonsten keine Möglichkeit hätte, gegenüber abstrakt immer denkbaren Wahrnehmungsfehlern des Sachverständigen effektiven Rechtsschutz zu erlangen.
  • BGH, 08.08.2002 - 3 StR 239/02

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; außertatbestandliches Handlungsziel);

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2019 - L 13 SB 4/19
    Es ist kein wissenschaftlicher Standard erkennbar, der die Anwesenheit Dritter bei Gutachten der vorliegenden Art vorsieht (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. November 2009 - L 2 R 516/09 B -, juris Rn. 12 ff.; mit Verweis auf Bundesgerichtshof - BGH - Beschluss vom 8. August 2002 - 3 StR 239/02 - NStZ 2003, 101 - sowie weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 18.03.2014 - 10 B 11.14

    Friedhof; Wiedereröffnung; Sachverständiger; Ortstermin; Ortsbesichtigung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2019 - L 13 SB 4/19
    Der Grundsatz der Parteiöffentlichkeit bezieht sich auch auf die Ermittlung von Tatsachen durch Sachverständige zur Vorbereitung des Gutachtens (Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - Beschluss vom 18. März 2014 - 10 B 11/14 - juris Rn. 11 m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - L 8 R 2569/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Anhörung eines bestimmten Arztes -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2019 - L 13 SB 4/19
    Der Beteiligte, der nicht wie der Versicherungsträger oder die Behörde auf ärztlichen Sachverstand im eigenen Bereich zurückgreifen kann, soll die Möglichkeit haben, eine (weitere) Bewertung durch einen Arzt seines Vertrauens in das Verfahren einzubringen, wenn das Gericht von sich aus nicht (weiter) ermittelt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Dezember 2018 - L 8 R 2569/17 -, juris Rn. 39).
  • SG Mainz, 07.02.2017 - S 11 SB 204/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2019 - L 13 SB 4/19
    Ist ein solches bei Anwesenheit eines Dritten nicht möglich oder besteht zumindest die hinreichende Gefahr, dass eine Verfälschung des Ergebnisses droht, kann die Anwesenheit einer Vertrauensperson des Betroffenen ausgeschlossen werden (SG Mainz, Gerichtsbescheid vom 7. Februar 2017 - S 11 SB 204/15 - juris Rn. 44).
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Heilungsbewährung - wesentliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2019 - L 13 SB 4/19
    Ist - wie hier - die Zeit der Heilungsbewährung erfolgreich abgelaufen, haben sich die tatsächlichen Grundlagen des Bescheides über die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft im Sinne dieser Vorschrift entscheidungserheblich geändert (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 11. August 2015 - B 9 SB 2/15 R - juris Rn. 13 m. w. N.).
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2019 - L 13 SB 4/19
    Eine derartige Umkehr der Beweislast hat das BSG für tatsächliche Fallgestaltungen anerkannt, in denen der Gegner der beweisbelasteten Partei den Beweis vereitelt oder erschwert oder die Beweisführung unmöglich ist, weil die zu beweisenden Tatsachen sich im Bereich des Gegners abgespielt haben und dieser an der ihm möglichen Sachverhaltsaufklärung nicht oder nicht rechtzeitig mitgewirkt hat (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 89/12 R - juris Rn. 32 m. w. N.).
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Diabetes mellitus - GdB von 50 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2019 - L 13 SB 4/19
    Die VMG stellen ihrem Inhalt nach antizipierte Sachverständigengutachten dar (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. z. B. Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 9 SB 2/13 R - juris Rn. 10 m. w. N.) und ihre Bindungswirkung für Behörden und Gerichte im Feststellungsverfahren nach § 69 SGB IX (seit dem 1. Januar 2018: § 152 SGB IX) hat der Gesetzgeber in § 159 Abs. 7 SGB IX (jetzt: § 241 Abs. 5 SGB IX) ausdrücklich geregelt.
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - GdB von 50 - Diabetes mellitus -

  • BSG, 20.04.2015 - B 9 SB 98/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung -

  • BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 140/02 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör und faires Verfahren, Verlängerung der

  • LSG Bayern, 04.04.2019 - L 7 U 396/16

    Anwesenheitsrecht während einer Exploration

  • KG, 18.02.2021 - 3 UF 1069/20

    Elterliche Sorge: Anwesenheitsrecht einer Begleitperson bei der gutachterlichen

    Gegen die Anwesenheit einer Begleitperson spricht auch, dass in deren Anwesenheit ein sachliches Begutachtungsergebnis nicht zu erreichen und damit der Erkenntniswert des Gutachtens beeinträchtigt sein könnte (Hammer in: Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. 2020, § 163 Rn. 20 b; vgl. auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. Dezember 2019 - L 13 SB 4/19 -, Rn. 37; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2010 - L 31 R 1292/09 B -, Rn. 7 juris; OVG Koblenz, Beschluss vom 11. Juni 2013 - 2 A 11071/12 -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2022 - L 8 R 752/16

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nach dem SGB VI

    Darüberhinaus verkennt der Kläger, dass ein uneingeschränktes Recht auf Anwesenheit von Dritten bei der medizinischen Begutachtung nicht besteht (vgl. z.B. LSG Niedersachen-Bremen Urt. v. 11.12.2019 - L 13 SB 4/19 - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Hält er es für erforderlich, die Untersuchung in Abwesenheit dritter Personen vorzunehmen, bewegt er sich vorbehaltlich besonderer Umstände im Bereich seiner Fachkompetenz (vgl. z.B. LSG Niedersachen-Bremen, Urt. v. 11.12.2019 - L 13 SB 4/19 - juris Rn. 34 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - L 13 SB 236/19

    ) von 50 - Feststellungsverfahren - Verschlimmerungsantrag

    Abgesehen davon, dass die Klägerin keinen konkreten Arzt benannt und den Antrag mit bzw. nach Zustimmung zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nicht ausdrücklich aufrecht erhalten hat (vgl. hierzu jeweils Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 109 Rn. 4 und Leitherer, ebda., § 160 Rn. 18c), ist bei Nichtmitwirkung an einer Begutachtung aufgrund ambulanter Untersuchung nach § 106 SGG ohne wichtigen Grund auch kein entsprechendes Gutachten nach § 109 SGG zuzulassen (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2018 - L 8 R 2569/17, juris Rn. 39; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.12.2019 - L 13 SB 4/19, juris Rn. 38; Pitz in: jurisPK-SGG, Stand: 28.02.2019, § 109 SGG Rn. 33.1; Mushoff in:, jurisPK-SGG, Stand: 11.11.2020, § 103 SGG Rn. 38.1; Roller, in: Berchtold, SGG, 6. Aufl. 2021, § 109 Rn. 23).
  • BSG, 31.03.2022 - B 5 R 320/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensrüge -

    Deshalb ist nicht ohne Weiteres ersichtlich, inwiefern die Konstellation der Vereitelung einer von Amts wegen nach § 106 SGG durchgeführten Beweiserhebung hier vorgelegen haben könnte (vgl dazu LSG Baden-Württemberg Urteil vom 14.12.2018 - L 8 R 2569/17 - juris RdNr 22, 39; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 11.12.2019 - L 13 SB 4/19 - juris RdNr 30 ff, 38; Müller in Roos/Wahrendorf/Müller, BeckOGK SGG, Stand 1.2.2022, § 109 RdNr 27) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2021 - L 17 U 537/18

    Anspruch auf Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen

    Bei Nichtmitwirkung an einer Begutachtung aufgrund ambulanter Untersuchung nach § 106 SGG ohne wichtigen Grund ist auch kein entsprechendes Gutachten nach § 109 SGG zuzulassen (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.11.2020 - L 13 SB 236/19 -, juris Rn. 24; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.12.2019 - L 13 SB 4/19 -, juris Rn. 38; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2018 - L 8 R 2569/17 -, juris Rn. 39).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2020 - L 13 SB 107/18
    Die Auswahl des Sachverständigen bei Ermittlungen von Amts wegen obliegt indes dem Gericht (§ 118 Abs. 1 SGG, § 404 Abs. 1 ZPO; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, 12. Aufl. 2017, § 118 Rn. 11c; Urteil des Senats vom 11. Dezember 2019 - L 13 SB 4/19).
  • SG Saarbrücken, 08.03.2021 - S 19 P 66/20

    Pflegeversicherung - Klageverfahren

    Die Entscheidung darüber fällt auch nicht in die Kompetenz des Sachverständigen, sondern des Gerichts, weil dieses für die Festlegung der Bedingungen zuständig ist, unter denen die Untersuchung zu erfolgen hat (vergleiche zur Problematik: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, aaO., § 118 SGG Rn. 11m; Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 11. Dezember 2019, L 13 SB 4/19 ; Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 23. Februar 2006, L 4 B 33/06 SB).
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